Johann
W E Y E R

Artikel
aus: Beiträge des Historischen Vereins für Geldern und Umgegend Nr. 69
(1970), S. 12–23

Dr. Karl Keller

Johannes Weyer,
Johannes Grevius, Friedrich Spee
im Kampf gegen den Hexenwahn

 

Johannes Weyer, Johannes Grevius, Friedrich Spee im Kampf gegen den Hexenwahn

„Der Antihexenkrieg“ begann nachhaltig erst in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Und zu den ersten „Aufklärern“ gehört Johan Wier oder Weier oder Weyer (1518–1588), der Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Jülich-Cleve, der 1563, also ca. 70 Jahre vor Spee (1591–1635) ein mutiges Werk herausbrachte mit dem Titel „De praestigiis daemonum“. Darin führt er aus, dass die „Hexen" meistens Geisteskranke oder blöde Weiber seien, die sich anmaßten, durch abergläubische Riten Krankheiten heilen zu können und die eher unser Mitleid als unseren Hass verdienten. Was aber den Teufel beträfe, so sitze dieser oft mehr in den Richtern selbst als in den Angeklagten.

Es war ein Verdienst von H. J. Lingen, in der Rheinischen Post vom 15. Januar 1955 meines Wissens zum erstenmal in unserem Bereich, auf die Verdienste Weyers aufmerksam gemacht zu haben. Später erfolgte, angeregt durch meinen Vortrag vor dem Historischen Verein für Geldern und Umgegend über Friedrich Spees Cautio Criminalis, erneut eine kurze Darstellung über Weyer in der Rheinischen Post vom 21.03.1959 durch Th. Berker unter dem Titel „Auch ein Bekämpfer des Hexenwahns, Dr. Joh. Weyer ein Sohn des niederrheinischen Raumes“. Nach 14 bzw. 10 Jahren dürften beide Artikel wieder in Vergessenheit geraten sein. Und gerade im Zusammenhang wiederum mit Spee dürfte es angebracht sein, eine erweiterte Darstellung zu bringen, vor allem mit einer Würdigung des Weyerschen Werkes in einer ausführlicheren Weise als dies bisher geschehen ist, des Werkes, von dem eine sehr gut erhaltene vollständige Ausgabe sich in der Bibliothek der Oratorianer zu Kevelaer befand.

Außer dem Buch von C. Binz, Dr. Joh. Weyer, ein rheinischer Arzt, der erste Bekämpfer des Hexenwahns, Berlin 1896, Neudruck Wiesbaden 1969, sowie in „Der Niederrhein“, Kempen 1912 von Schmitz-Mancy ist meines Wissens keine Gesamtdarstellung mehr erschienen, zuletzt ein Artikel von E. Ihne im „Kalender für das Kleverland auf das Jahr 1960", S. 52 ff.

Auch der Niederrhein ist ja bekanntlich nicht von einer der betrüblichsten Erscheinungen in der Geschichte der Menschheit, von dem Hexenwahn, dem Millionen von Menschen in vielen Jahrhunderten zum Opfer fielen, verschont geblieben. Der Glaube an Unholde, böse Geister, Werwölfe und Hexen grassierte bald in einfacherer, ungefährlicherer, bald in abergläubisch gefährlicher Form weltweit, auch bei uns. Darüber gibt es eine fast [13] unübersehbare Fülle von Literatur. Man vergleiche nur die ausführliche Zusammenstellung bei E. Rosenfeld, Friedrich Spee, Berlin 1958. Der Hexenwahn ist u. a. auch ein medizinisch-psychologisches Phänomen. Der Psychiater Dr. H. Haisch brachte in der Zeitschrift Ciba Nr. 1101 Bd. 9, Baden 1963, eine interessante Zusammenstellung über sämtliche Erscheinungen des Hexenwahns im weitesten Sinn und in den verschiedensten Formen sowie Verirrungen ähnlicher Art wie Besessenheit, kultische Ekstasen, Kinderkreuzzüge, Flagellantenerscheinungen, Tanzwut, Dämonomanien, Massenhysterien, Vampirismus, Werwölfe, sektiererischen Massenwahn z. B. der Adamiten, Wiedertäufer, Theomanen, Energumenen, alles Manifestationen entsetzlichen Massenwahns. Erst die neuere Psychiatrie war in der Lage, das Besessensein als eine „psychogene, transitorische Spaltpsychose“ aufzuklären. „Es handelt sich um eine hysterische Ichstörung mit Persönlichkeitsabspaltungen.“ So kann als geistige Umwelt des Hexenwahns angesehen werden: Psychische Ansteckungen und Besessenheit.

Im Hexenwahn also offenbart sich ein schmachvolles Zeugnis für die Abgründigkeit und Gefährdung der menschlichen Natur. Jene schrecklichen Vorkommnisse allein aus dem Zeitgeist heraus erklären zu wollen, wäre Selbsttäuschung, denn die wahre Schau sieht diese Vorgänge im Zusammenhang mit jenen, die in demselben Ungeist fanatischer Verblendung und Unmenschlichkeit von unseresgleichen und in unserer Zeit begangen worden sind. Darum kann eigentlich nicht oft genug dieses ins Bewusstsein gerufen werden, zumal Erscheinungsformen dämonischer Massenpsychologie ähnlicher Art sich heute mancherorts schon wieder breitmachen und gefährliche Formen anzunehmen drohen. Hat doch z. B. ein Institut für Meinungsforschung 1957 ermittelt, dass sich noch 8 Prozent der westdeutschen Bevölkerung offen zum Hexenglauben bekennen. Im Durchschnitt werden in der Bundesrepublik jährlich 70 Hexenprozesse geführt. In Hamburg gibt es ein Archiv zur Erforschung des neuzeitlichen Hexenwahns, und es gibt verschiedene Darstellungen über Aberglaube und Hexenwahn heute, z. B. von H. Auhofer und E. v. Petersdorff. So lebt auch in unserer „aufgeklärten“ Zeit trotz aller naturwissenschaftlichen Erkenntnisse der Aberglaube und Hexenwahn und treibt Sumpfblüten.

Für viele ist es ein Religionsersatz, die wie frühere Menschen, in Unkenntnis vieler natürlicher Ursachen, an „Geheimnisvolles und Gruseliges, Dämonisches“ glauben. In „Nebenprodukten“ gleichsam, in mehr harmlosen Trieben wuchernd gab es mancherlei Blüten des Hexenaberglaubens wie z. B. „Pechhaben“, „Hexenschuss“, „Wetterhexen“, „Walpurgisnächte“, „Hexenblasen“, „Pflanzenhexen“, „Tierhexen“, eher folkloristische Erscheinungen oder Brauchtum, in denen jedoch der Aberglaube weiterwirkt. Solche Art von Hokuspokus oder Gesindestubenmystik wuchert auch heute noch vielerorts. Ja, noch viel Gefährlicheres: Die echte „Schwarze Magie“ ist heute bei [14] uns teilweise noch so verbreitet, dass schon die Rede davon war, bei der Strafrechtsreform einen besonderen „Hexenparagraphen“ zu schaffen.

Hexenprozesse mit rauchenden Scheiterhaufen gibt es heute wie zu Weyers und Spees Zeiten nicht mehr, aber Hexenbanner und Gesundbeter treiben ihr Unwesen, und der Wahn grassiert...

Es kann daher keinesfalls nur als eine unverbindliche historisierende Tendenz angesehen werden, sondern als ein Zeichen gesunden Empfindens, wenn der mutige Bekämpfer des Hexenwahns Friedrich Spee zur Zeit wieder neu in den Mittelpunkt der Darstellung rückt, indem z. B. in jüngster Zeit als engagierte Literatur drei Dramen mit ihm und seiner Cautio Criminalis als Mittelpunkt von modernen Autoren verfasst und aufgeführt wurden, und wenn Arthur Millers zeitkritisches Drama „Hexenjagd“, das auf historischen Ereignissen 1962 in dem amerikanischen Städtchen Massachusetts fußend eine sehr scharfe Kritik an den diktatorischen, zum Massenwahn aufpeitschenden Methoden unserer Zeit darstellt, auch vom deutschen Fernsehen kürzlich gesendet wurde. Zu blindwütigem Massenwahn können auch andere Erscheinungen von heute führen, die scheinbar mit Hexenwahn nichts zu tun haben, aber ähnliche Ursachen haben können.

So dachte ich sofort an Weyers Darlegungen und vor allem an Spees Mahnungen in der Cautio Criminalis, als ich kürzlich in der Rezension von P. Hübner über die „Antigone“-Aufführung von Sophokles nach Brecht durch das „Living-Theater“ in Krefeld als Uraufführung unter der Überschrift „Gejaulte Antike Geschändeter Hölderlin“ folgende Sätze las: „Es sei deshalb hart und deutlich und unmißverständlich erklärt, damit es in den Annalen von 1967 nicht einmal heißen kann, dass die Blindheit und Meinungsfurcht allgemein und total gewesen sei; dieses primitive Zerschreien von Weltdichtung ist genauso unhuman, ganz genauso unmenschlich und untermenschlich wie die politischen und kriegerischen Exzesse des Jahrhunderts, auch wenn sich das epileptische Gezucke gegen die Bedrohungen der heutigen Mächte richten will. Das Gliederverrenken... das Imitieren von tierischem Gehechel und Verendungsgeröchel in Verbindung mit... in Fetzen erzählten mythischen Vorgängen, alles das ist nichts Höheres als die mit Recht verurteilten Verirrungen der mittelalterlichen Kreuzzüge oder die sektiererischen Geißelungen der mystizistischen Flagellanten...“ und, so könnte man hinzufügen, die Verirrungen im Hexenwahn als Ausgeburt untermenschlicher Massentriebe. Damals, sagt Hübner mit Recht, kamen die wirklich modernen, zukunftsträchtigen Gedanken und Entwicklungen aus ganz anderem Denken, aus der Wiedergeburt der Antike durch wissenschaftliche Bemühung; im 16. und 17. Jahrhundert, so kann hinzugefügt werden, kam die Erneuerung ebenfalls aus anderem Denken, eben aus der Zeit weit vorauseilender Denkweise mutiger Männer, zu denen in erster [15] Linie eben Spee und sein Vorgänger Weyer gehören, der Priester und der Arzt.

Da ich früher schon im Geldrischen Heimatkalender 1964 eingehend über Auswirkungen des Hexenwahns am Niederrhein in meinem Artikel „Hexenspuk oder Hexenwahn, Beiträge zur Geschichte der Hexenprozesse im Gelderland“ berichtet habe, sei in einem kleinen Exkurs an das Hexenunwesen am Niederrhein, speziell im geldrischen Bereich, hier nur kurz erinnert. Der Schornsteinfeger, der 1618 den Brand in Straelen gelegt hatte, bekannte, wie im Stadtarchiv Straelen nachzulesen ist, er sei ein Werwolf und Hexenmeister. Der sog. Wilde Hoeck zwischen Wachtendonk, Nieukerk und Straelen, worauf H.-J. Lingen hinwies, galt als ein einsamer Tanzplatz, auf dem sich Hexen und Hexenmeister zu wüsten Festen mit dem Teufel trafen, wohin sie auf Besenstielen oder Böcken ritten um Mitternacht. Eine Hexe aus Tegelen flog bei diesem Ritt gegen den Wankumer Kirchturm und wurde am nächsten Morgen mit zerschlagenen Gliedern auf dem Kirchhof gefunden.

Wie war überhaupt die Vorstellung vom Hexenritt möglich, war sie allgemeines Sagengut, reine Phantasie? Um hinter das Geheimnis dieses Phänomens zu kommen, machten vor ca. zehn Jahren der Volkskundler Prof. Peukert und sein Freund, ein Göttinger Rechtsanwalt, folgendes Experiment: Sie bereiteten nach Angaben alter Rezeptbücher, insbesondere des Buches „Magia naturalis“ von Joh. Bapt. Porta aus dem Jahre 1560, die damals verwendete „Hexensalbe“, bei deren Herstellung Bilsenkraut, Tollkirsche und Stechapfel den Hauptbestandteil bildeten. Nach der Anweisung des Buches bestrichen sie zu einer bestimmten Zeit damit Stirn und Achselhöhlen, schliefen daraufhin ein, wachten nach ca. 24 Stunden erst auf und waren sehr benommen. Ohne sich vorher zu verständigen, schrieben sie ihre Traumerlebnisse auf und berichteten übereinstimmend, dass sie an grotesken Volksfesten teilnahmen, die an Bilder von Hieronymus Bosch erinnerten. Sie hatten rasende Flüge über weite Strecken und meilenweite Stürze aus großen Höhen erlebt. Schließlich hatte alles in orgiastischen Bildern von Freudenfesten zwischen seltsamen Menschen geendet. Ähnlich müssen nach Wirklichkeit. Peukerts Meinung gemäß den Aussagen von als Hexen verurteilten Frauen deren Erlebnisse früher gewesen sein. Vielleicht hielten sie Träume für Wirklichkeit.

Im Gelderland hatten die Schöffengerichte die der Zauberei und Hexerei Angeklagten abzuurteilen. Die Untersuchungen führte der Drost. Über den Fall der Barbara Vreezen von 1614 berichtet eine Urkunde im Staatsarchiv von Venlo. Damals wandten sich die Stände des Oberquartiers an die Erzherzöge von Brüssel als Landesherrn, die entschieden, dass die Schöffen von Venlo und nicht die geldrische Kanzlei in Roermond den Fall [16] abzuurteilen hätte. Im Jahre 1501 war ein Goessen Spee, damals noch Spede von Langenfeld, in einen solchen Prozeß verwickelt. Er hatte als Drost von Geldern beim Herzog Karl die Erlaubnis einzuholen, zwei vom geldrischen Amtmann Andreas von Vischenich der Hexerei verdächtigte und abgeurteilte Frauen aus Viersen hinrichten zu lassen. Der Nimweger Scharfrichter führte dann die Exekution durch. In Geldern selbst wurden 1595 und 1596 elf Frauen als Hexen verbrannt. Ein Hexenprozess in Roermond löste 1613 eine Welle von Denunziationen aus, die auf Straelen übergriff, das in der Folge davon bis 1628 über 30 Menschen als Hexen verbrennen ließ. Weitere Bereiche von „Hexen“ waren im Geldrischen, wie bekannt, vor allem Sevelen und Grefrath. Doch darüber wurde schon früher berichtet.

„So beschämend dieser Hexenwahn für unsere Landschaft und Vorfahren auch ist“, schrieb 1955 H.-J. Lingen, „so haben wir doch die Genugtuung, dass aus unserem Heimatgebiet auch die großen Verfolger dieses Unwesens hervorgegangen sind, deren mutigem Auftreten es zu verdanken ist, dass mit der Verurteilung von Menschen, die der Hexerei bezichtigt wurden, Schluss gemacht worden ist.“ Die schlimmste Menschenquälerei geschah vor der eigentlichen Exekution durch die Folterung. Theorie und Praxis des Foltergebrauchs waren so vielseitig ausgebildet und verschiedenartig und entsetzlich grausam, dass man dies heute kaum noch begreifen kann. Spee selbst nimmt an vielen Stellen der Cautio Criminalis Stellung gegen die grausamen Missbräuche dieser Torturen. Besonders eingehend bringt er in seinen „Bedenken" (dubia) Nr. 20-32 Gründe für eine völlige Abschaffung der Folter mit der entscheidenden Begründung, die Folter bringe keine Gewissheit über die Wahrheit. Im 29. dubium stellt er so eindeutig fest: „Die Tortur ist völlig abzuschaffen und nicht mehr anzuwenden.“ Aber auch mit dieser seiner These war er damals einer der ganz wenigen, die diese Einsicht gewannen und auszusprechen wagten.

Zu den wenigen gehörte allerdings, worauf Zwetsloot, Spee und die Hexenprozesse, Trier 1954, hinwies, auch ein Zeitgenosse und Landsmann Spees, der Niederrheiner, der reformatorische Prediger Johann Grevius oder Greve aus Büderich im Clevischen (wie Zwetsloot schreibt), der nach langer Kerkerhaft in Amsterdam und wiederholter Tortur seinen Peinigern entkam und in Hamburg 1624 eine scharfe Anklage gegen den Foltergebrauch schrieb mit dem Titel „Tribunal Reformatum“; dieser erste Angriff auf die Tortur im Kriminalprozess betrifft jedoch nur die Anwendung der Folter bei vermeintlichen Dieben, Mördern u. a., nicht jedoch bei vermeintlichen Zauberern und Hexen. Trotzdem ist sein Auftreten gegen Ungerechtigkeit, Grausamkeit und Menschenschinderei nicht weniger verdienstvoll; denn ebenso wie Spee kommt er zur klaren Aussage „weil diese Weise die Wahrheit zu erforschen, so verderblich für Unschuldige und in sich so unzuverlässig ist, darf sie nach meiner Ansicht durchaus nicht zugelassen [17]werden“. Blieb er im 17. Jahrhundert auch nahezu unbekannt, im Gegensatz zu Spees und Weyers Büchern, so trug wohl ein Neudruck seines Buches im 18. Jahrhundert wesentlich zur Aufhebung der Folter bei.

Und schließlich gehört auch schon Weyer zu den wenigen (ich beschränke mich hier auf unsere Niederrheiner), die mit scharfen Worten und klarer Logik gegen die Anwendung der Folter gekämpft haben, wenn auch noch nicht so ausführlich wie Spee speziell in der Frage der Anwendung der Folter bei sogenannten Hexen.

J. Weyer war bei dem berühmten Philosophen und Arzt Agrippa von Nettesheim (einem Vorfahren unseres Geschichtsforschers Friedrich Nettesheim), der gegen Unwissenheit und Fanatismus mutig, wenn auch vergeblich gekämpft hatte, in die Lehre gegangen. In dem Schüler Weyer sollten sich Mut und Aufklärung mit vielleicht konkreterem Erfolg fortsetzen, denn er konnte als der Vertraute des Herzogs Wilhelm von Cleve seinen Einfluss auf den Landesherrn geltend machen. Sein 1563 veröffentlichtes Werk über Dämonen, Zauberei und Giftmischerei (De praestigiis daemonum et incantationibus ac ueneficiis), das er selbst aus dem Lateinischen übertrug und das in 20 Jahren sechs Auflagen erlebte, „wirkte zwar“, wie Th. Bercker schrieb, „wie ein auflodernder Brand, aber eben doch nur wie ein Strohfeuer, das hell aufflackert, aber dann rasch erlischt“.

Wenn nun sein Buch in der obergeldrischen Landschaft nicht unmittelbare Wirkung hatte, so standen doch bald eine Reihe von fürstlichen Personen auf seiner Seite, der Pfälzer Kurfürst, Graf Adolf von Nassau, der Herzog von Braunschweig u. a. 1571 hatte er Gelegenheit, in Wien auf Kaiser Maximilian II. einzuwirken, der danach Zauberei und Wahrsagerei nicht mehr als todeswürdige Verbrechen ansah. Außerdem geschahen im unmittelbaren Gebiet des Herzogs Wilhelm von Cleve fast keine Folterungen und Verurteilungen von Hexen, was aus dem später folgenden Vorwort Weyers zu seinem Buch verständlich wird. Wäre Wilhelm länger Landesherr im Geldrischen geblieben, wären sicher viele „Hexenmorde“ hier verhindert worden. 

Bis zu seinem Tod 1588 focht er mutig seinen Kampf weiter, er, der mit gleichem Idealismus der reformierten Lehre anhing. Dem Wegbereiter, dem Arzt und Protestanten, folgte der Priester und Katholik Friedrich Spee, was der eine begann, führte der andere fort: den Sieg des Verstandes und des rechten Glaubens über Aberwitz und Torheit und Massenwahnsinn.

Weyers Verdienst wird nicht geschmälert durch seine Befangenheit im Glauben an das Wirken des Teufels über die Hexen zum Schaden der Menschen. Er vertrat den Standpunkt, daß der Wahn der Hexen, durch die Luft zu [18] reiten und an den nächtlichen Orgien teilzunehmen, nur krankhafte Einbildung sei. Diese ganz irrsinnige Illusion jedoch erzeuge der Teufel. Der ganze Hexenspuk sei reine Einbildung, aber der Teufel schaffe und nähre diese Einbildung. Die Opfer dieser teuflischen Wahngebilde seien zwar sehr zu bedauern, aber nicht zu verfolgen.

Habe ich nun einiges über Weyer berichtet und über sein Buch geschrieben, so kann jetzt nach diesen Vorbereitungen der Wortlaut des Vorwortes Weyers zu seinem Buch folgen, das für sich selbst spricht: „Von allem Unglück, das die Mannigfaltigkeit fanatischer und verderbter Meinung durch des Satans Hilfe in unserer Zeit über die Christenheit gebracht hat, ist nicht das kleinste, das man unter dem Namen der Hexerei wie einen bösartigen Samen ausstreute. Mögen die Menschen durch die vielfachen Streitigkeiten über die Stellen der Schrift oder über Kirchengebräuche auseinandergerissen werden, während die alte Schlange den Brand schürt, es folgt daraus doch kein so großes Unheil als aus der von ihr eingeflößten Meinung, dass kindlich gewordene alte Weiber, welche man Hexen oder Zauberinnen nennt, Menschen und Tieren Böses antun könnten. Die tägliche Erfahrung lehrt es, welch' verfluchten Abfall von Gott, welchen Hader in Stadt und Land, wie zahlreiche Morde Unschuldiger durch des Teufels traurige Hilfe jene Meinung von der Macht der Hexen hervorbringt. Niemand kann darüber richtiger urteilen als wir Ärzte, deren Ohren und Herzen durch diesen Aberglauben unaufhörlich gepeinigt werden.

Ich merke von Tag zu Tag mehr, dass der Sumpf von Camarina heftiger als je seinen Pesthauch ausstößt. Eine Zeitlang hoffte man, sein Gift werde allmählich durch gesunden Unterricht aus Gottes Wort getilgt werden: Aber ich sehe, dass es in den schrecklichen Stürmen dieser Tage weit und breit um sich greift. So wachsam benutzt der schlaue Satan jede günstige Gelegenheit. Während dessen lassen die Seelsorger schläfrig ihn gewähren. Fast alle Theologen schweigen zu dieser Gottlosigkeit, die Ärzte dulden sie, die Juristen behandeln sie in alten Vorurteilen befangen: wohin ich auch höre: Niemand, Niemand, der aus Erbarmen mit der Menschheit das Labyrinth uns öffnet oder die Hand zum Heilen der tödlichen Wunde erhebt.“

Zum sachlichen Verständnis sei der Ausdruck „Sumpf von Camarina seinen Pesthauch ausstößt“ erläutert: Camarina oder Camerina war eine von den Syrakusanern gegründete Stadt an der Südwestküste der Insel Sizilien. In der Nähe befand sich ein gleichnamiger Sumpf, den die Camariner ungeachtet der Warnung eines Orakels trockenlegten, wodurch sie bei einer nachmaligen Belagerung dem Feinde einen Weg in die Stadt bahnten. Der Ausdruck „Pesthauch des Sumpfes von Camarina“ muss also zur Zeit Weyers sprichwortähnlich für etwas besonders Schlimmes, Abstoßendes, Furchtbares gebraucht worden sein. Und die Hexenverbrennungen mit dem [19] Pesthauch des Sumpfes von Camarina zu vergleichen, ist sehr eindringlich und zeigt Weyers tiefste Empörung und Bedrückung. Dies ist als Hinweis wichtig, weil es Zwetsloots Ansicht widerspricht.

Gewiss sprechen einerseits diese klaren Worte Weyers für sich selbst, und doch kann eine Interpretation durch den mit der ganzen Materie besser Vertrauten ein noch tieferes Verständnis erschließen. Mir jedenfalls fällt insgesamt der behutsame und doch sichere Ton der Aussage sowie der seelische Schmerz über die Erkenntnis furchtbaren Unrechts und der klare Gedankengang auf, Besonderheiten, die in gleicher Weise für Spees Ausführungen in der Cautio Criminalis gelten. In der Tat haben der Arzt Weyer und der Theologe Spee nicht nur das gleiche Anliegen, sondern auch sehr tiefe innere Verwandtschaft. Dies mag Zufall sein, es mag abstammungsbedingt sein, es mag aus der gleichen Erkenntnis erwachsen, es ist jedenfalls für mich durch Vergleich beider Tatsache geworden: Spee und Weyer sind der gleichen Ansicht: Hexerei in der üblichen Auffassung als Schädigung anderer durch „Hexen“ gibt es nicht, es kann sich im Einzelfall höchstens um Abfall von Gott (Spee: vom Glauben) handeln (Weyer „verfluchten Abfall von Gott“). Das ist das Wirken und das Werk des Teufels, aber nicht irgendwelcher eingebildeter Dämonen („durch des Teufels traurige Hilfe“). Der grundsätzliche Irrtum besteht eben darin, dass man teuflische Macht Menschen zuschreibt, was Wirkung des Teufels selbst ist.

Beide Bekämpfer des Hexenwahns berufen sich auf ihre Erfahrung, Weyer als Arzt, „dessen Ohren und Herz durch diesen Aberglauben unaufhörlich gepeinigt wurden“, Spee, der als Beichtvater viele „Hexen“ auf den Tod vorbereiten musste und so ihre Schuldlosigkeit erfuhr. Weyer spricht von „Herzenspeinigung“, Spee öfters von „Seelenschmerz“ ob all des Unrechts. Weyer tadelt enttäuscht, „die Seelsorger lassen schläfrig den Satan gewähren“, Spee redet in erster Linie seinen priesterlichen Kollegen ins Gewissen und drückt dann das gleiche aus (wörtliche Zitate von Spee kann ich mir ersparen, weil ich in meinem Speebuch, Fr. Spee, Seelsorger, Dichter, Humanist, Kevelaer 1968, die entsprechenden Stellen gebracht habe). Weyer und Spee tadeln Theologen, Ärzte und Juristen, Spee geht allerdings noch weiter und tadelt fast sämtliche Obrigkeiten. Weyer schließt auch diese indirekt mit ein: „Niemand, Niemand, der aus Erbarmen mit der Menschheit das Labyrinth uns öffnet“. Es ist wie bei Spee öfter ein Aufschrei aus der Hexennot, ein Ausbruch echten Mitleidens mit gequälter Kreatur, humanistisch im tiefsten Sinn. Weyer weiß, dass seine Aussagen sehr neu, ungewöhnlich, ja schockierend wirken werden, dass man ihm den Vorwurf des Hochmuts machen könnte. Dem beugt er sogleich vor und gesteht in echter Bescheidenheit, „Ich weiß, dass ich nichts weiß und dass viele es besser machen können... ich will mich gerne belehren lassen“, trotz tiefer Einsicht echte menschliche Bescheidenheit wie bei Spee allenthalben. Ferner ist die [20] Arbeitsweise Weyers ebenso wie die Spees ein Muster an logischer Klarheit gedanklicher Sauberkeit, innerer Ehrlichkeit und wissenschaftlicher Gründlichkeit.

Beide unterwerfen ihre Einsichten dem fachmännischen Urteil, beide bekämpfen die „unsinnigen oft gottlosen Albernheiten“ des Hexenhammers der Theologen Krämer und Sprenger, beide sind zutiefst davon überzeugt, die Wahrheit herausgefunden zu haben, dass nämlich „Hexen“ auch bei bösestem Willen, auch bei grässlichster Beschwörung niemand schaden können, dass sie höchstens in einer dämonisch erregten Phantasie und Einbildung leben, Übel bewirkt zu haben. Beide, sowohl der Arzt wie auch der Priester sind trotz konfessioneller Verschiedenheit zutiefst gläubige Menschen, echte Wahrheitsforscher und mutige Streiter. So kann ich mich Zwetsloots Ansicht über Weyers Buch (vgl. dort S. 135) nicht oder nur bedingt anschließen, der Weyers mutiges Buch gegenüber Spees Cautio Criminalis stark abwerten möchte. Gewiss schreibt Weyer als Arzt insgesamt in belehrender Absicht in sechs Büchern über Art und Macht des Teufels, über die Magie, über Hexen, über Besessene, über Behandlung von Besessenen und im 6. Buch schließlich über die Bestrafung der Hexen. Da das 6. Buch erst in der 3. Auflage des Werkes 1566 hinzugefügt wurde, ergibt sich daraus, dass wohl der Hexenprozess an sich nicht das ursprüngliche Hauptanliegen des Werkes von Weyer gewesen ist. Darauf kommt es jedoch nicht an, sondern auf den wirklichen Gehalt und die Absicht; denn im 6. Buch spricht er Entscheidendes gegen das Unrecht der Hexenprozesse aus, und aus dem Vorwort ist seine Absicht und seine Entrüstung über das Unrecht klar erkennbar. So ist es wirklich verwunderlich, wenn Zwetsloot schreibt: „Wer wird noch Aufmerksamkeit besitzen, nachdem er fast 600 Seiten hindurch allerlei wunderliche Geschichten von Zauberkünsten und Teufelsbetrug hat verdauen müssen? Das ganze dicke Buch, voll theologischer und philosophischer Betrachtungen über die Macht und das Wesen des Teufels, über Ursprung, Wesen und Grenzen der Magie, über medizinische und psychopathologische Merkwürdigkeiten enthält kaum einige Seiten, die das Unrecht an den Pranger stellen. Das Wesentliche über Verhaftung, Verhör, Folter und Bestrafung der Hexen wird zwar gesagt, aber eine Entrüstung, wie sie Spee zeigt, fehlt vollkommen. Das Buch von Johann Wier ist vielmehr eine gelehrte Abhandlung gegen den dummen Hexenwahn. Der Hexenprozeß ist ihm nur eine tragische Folge dieses Wahns.“

Solche Argumentation in der Absicht, Spees Buch mehr Verdienst zuzuschreiben, ist nicht richtig und verfehlt Weyers Verdienste; denn erstens hatte er eine andere Gesamtabsicht als Spee, zweitens erwies er dennoch eindeutig die Unsinnigkeit des Hexenwahns, woraus von selbst sich der Wegfall der Hexenprozesse ergeben hätte, drittens muss die Gegenfrage gestellt werden: Kann man seine tiefste Entrüstung deutlicher aussprechen, [21] als in dem vorwurfsvollen Ausruf „Niemand, Niemand, der aus Erbarmen mit der Menschheit... die Hand zum Heilen der tödlichen Wunde erhebt“, wie Weyer im Vorwort schrieb?

Aus dem Vergleich der Werke von Weyer und Spee könnte wohl der Eindruck entstehen, Spee, der spätere, habe Weyer, den früheren, benutzt oder exzerpiert oder sich fast ganz an ihn angeschlossen. Spee selbst erwähnt m. W. Weyer nicht, und bei den übrigen Speeforschern habe ich bis jetzt noch keinen diesbezüglichen Hinweis finden können. Dann wäre es um so erstaunlicher und erfreulicher, dass beide Männer unabhängig voneinander den gleichen Kampf gegen Wahnwitz und Aberglaube geführt haben, und zwar mit einem Mut, der heute für uns alle vorbildlich sein sollte; denn Spee schrieb in der Cautio Criminalis „Ich will nicht zu den Hunden gehören, die nur bellen“ und Weyer in seinem Vorwort „Im Schutze des Fürsten traue ich mir zu, mit den reißenden Zähnen frecher Zänker schon fertig zu werden“, wobei wiederum zufälligerweise und interessanterweise eine Einschränkung bei beiden festzustellen ist: Spee lässt sein „Antihexenbuch“ anonym erscheinen, Weyer stellt sich in den „Schutz des Fürsten“, seines Landesherrn.

Kann man deshalb von beiden sagen, sie hätten doch nicht genug Mut bewiesen? Bei Spee habe ich früher derartige mögliche Vermutungen schon widerlegt, bei Weyer gilt m. E. das Gleiche: Beide waren sich ihrer realen Möglichkeiten voll bewusst und keine Utopisten oder Phantasten; denn Spees Buch wäre, unter seinem Namen erschienen, sofort eingezogen worden, und Weyers Thesen waren so neu, so ungewöhnlich, sein Buch also ein solches Wagnis, dass es erst mit der „Approbation“ des Fürsten Wirksamkeit und Verbreitung finden konnte. Hätten nämlich beide nicht genug Mut besessen, so hätten sie es nie gewagt, ihr Buch an die Öffentlichkeit zu bringen. Beide Niederrheiner haben jedenfalls einen unersetzlichen Beitrag zur positiven Entwicklung der Geschichte des menschlichen Geistes geleistet, und dafür sind wir ihnen zu Dank verpflichtet, darauf darf unsere Heimat stolz sein.

Über die Nachwirkungen der Bücher von Weyer und Spee schrieb ich bereits. Die größte Nachwirkung jedoch hatte Spees Buch, vor allem durch den ersten, großen, deutschen Aufklärer vor Leibniz, Christian Thomasius. So soll zum Schluss noch eine kurze Betrachtung über die Nachwirkung von Spees Cautio Criminalis folgen. Erst auf Grund der sorgfältigen Forschungen von Zwetsloot, d. h. seit 1954 haben wir ein klares Bild über Verbreitung und Erfolg der Speeschen Cautio Criminalis. Es hat den Anschein, als ob die Pause, die tatsächlich gerade um 1631, dem Erscheinungsjahr der C. Cr., in den Hexenverfolgungen eintrat, auf unmittelbare Wirkung des Speeschen Buches zurückzuführen ist. Besonders am Niederrhein scheint seit [22] 1631 die Kraft der Hexenverfolgungen gebrochen zu sein; denn ein Erlass des Herzogs Wolfgang Wilhelm von Jülich-Berg an seine Statthalter und Räte hatte einschränkende Wirkung. Er selbst ließ sich alle Prozessakten zur Überprüfung vorlegen. Doch ist die plötzliche Abnahme der Prozesse nicht allein Spee zuzuschreiben; denn auch noch andere Mitglieder seines Ordens gaben im gleichen Sinne um diese Zeit kleinere Schriften heraus. Der Anteil Spees darf jedoch nicht als zu gering veranschlagt werden. Der entscheidende Erfolg von Spees Bemühungen jedoch trat Ende des 17. Jahrhunderts ein nach vorübergehendem Wiederaufleben hexengläubiger Literatur und Verschärfung der Verfolgungen um die Jahrhundertmitte. Mit Sicherheit stellte der Mainzer Kurfürst von Schönborn auf Grund des Speeschen Buches in seinem Territorium die Hexenprozesse ein, was uns Leibniz selbst bezeugt, wahrscheinlich noch andere Landesfürsten. Vielleicht geht auch das berühmte Reskript der Königin Christine von Schweden vom 16.02.1649, das die Abschaffung der Hexenprozesse vorschreibt, indirekt auf die C. Cr. zurück; denn ihr war 1647 ein ins Schwedische übersetzter Auszug zugeleitet worden.

Als nun Christian Thomasius, der zuerst von der Richtigkeit der Hexenprozesse überzeugt war, die C. Cr., wahrscheinlich die zweite Ausgabe von 1632 las, da fiel es ihm, wie er selbst 1677 schrieb, „wie Schuppen von den Augen“. Von da ab dachte er intensiver darüber nach und fasste schließlich seine Erkenntnisse in dem 1703 erschienenen Traktat „Theses inaugurales de crimine magiae (Kurtze Lehrsätze von dem Laster der Zauberey)“ zusammen, das „ein Dokument erleuchteter Menschlichkeit“ darstellt, worin dem Teufel jeglicher Einfluss auf materielle Dinge abgesprochen wird, womit das „Maleficium“ des sog. Teufelspaktes entfällt und alles als Ausgeburt krankhafter Phantasie, als Massenwahn sich entpuppt und die ganzen Hexenprozesse und Verbrennungen sich als ein gigantischer Justizmord erwiesen. Darum schreibt er über Spees C. Cr., sie erscheine ihm von solch hervorragender Bedeutung zu sein, dass er nicht begreifen könne, wie ein vernünftiger Jurist oder kluger Politiker nach der Lektüre dieses Buches noch an der Unrechtmäßigkeit der Hexenprozesse habe zweifeln können. Warum gelang erst Thomasius ohne größere Schwierigkeiten, was Spee noch nicht in dem Maße möglich gewesen war? Weil die Zeit, wie Spee selbst schrieb, noch nicht reif war, die Wahrheit zu fassen und zu ertragen. Er war eben seiner Zeit weit voraus, und bei Thomasius war die Zeit reif geworden. Durch Thomasius nun übte sein Schüler, der königlich-preußische Rat Meinders von Ravensberg, auf den Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. einen so günstigen Einfluss aus, dass dieser am 13. Dezember 1714 ein Edikt herausgab, das die Hexenprozesse in Preußen praktisch beendete. Das Edikt verrät deutliche Kenntnis der Speeschen Argumentationen. Auch das „Hexendekret“ der Kaiserin Maria Theresia von 1766, das ebenfalls die Hexenprozesse verbot, geht wahrscheinlich über ihren Leibarzt Antonius de Haen auf Spees C. Cr. zurück. [23]

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