Haus
W E Y E R

Artikel

Wohnhaus Weyer von 1461 (?)
Dreis-Tiefenbach

rechts im Bild die Milchkannen von Eduard

Das Haus dürfte nicht so alt sein, wie bei Schäfer beschrieben. Mein Urgroßvater Eduard sen. hat es lt. Aufzeichnungen in der Familienbibel seit 1887:

„Im November 1887 habe ich das
Haus Nr. 7 auf Flur II Parzelle 728
717 in der Gemeinde Dreisbach
käuflich erworben. Von Heinrich
Wilke. Im Jahre 1911 eine
große Hitze, lange nicht geregnet.“

Bild des Hauses aus:
Wilhelm Schäfer:
Dreis-Tiefenbach
Eine Chronik meines Heimatortes, Bilds. II
1962

Wilke (heute Eduard Weyer): Ein altes Haus mit großer Umgebung. 1461 hieß der Besitzer Weiker, später Otto Welker, und 1483 Otto Welkers erbe. Nicht weit davon gibt es die Flur Am Weyertshain, urkundlich Am Welkerts Hä genannt. Vor einigen Jahren grub man dort zwei alte mit Bruchsteinen gewölbte Keller aus; vermutlich die Werkstatt des alten Welker.

aus:
Wilhelm Schäfer:
Dreis-Tiefenbach
Eine Chronik meines Heimatortes, S. 261
1962

Auf eine gleiche formale Ausbildung (wie im Schloss Junkernhees, siehe Abb. mouseover) wie die geschilderte, die nach oben gebogene Strebe, überkreuzt von einem Kopfband mit viertelkreisförmigem Umriß, stößt man bei dem auch von Wilhelm Schäfer in seinem bereits angeführten Buch über Dreis-Tiefenbach erwähnten Haus, heute Siegstraße 117, das er Haus Welker bzw. Weyer nennt. Schäfer datiert das Haus nach seinen Archivstudien mit einigen anderen Häusern zusammen mit 1461.


Foto: R. Weyer

Es wird zwar zweifelsfrei sein, daß die unter dieser Jahreszahl verzeichneten Häuser von Schäfer hinsichtlich ihres Standortes richtig bestimmt wurden. Daß aber die heute noch vorhandene Bausubstanz eine solche Zeitangabe rechtfertigt, scheint mir doch ungewiß. Immerhin sollte man bereit sein, das gleiche Datum wie bei dem Schloß Junkernhees als zutreffend anzuerkennen (also 1523).

aus:
Herbert Kienzler:
Siegerländer Fachwerkhäuser
Eine Darstellung nach den noch vorhandenen Beispielen um Kreis Siegen
unter Berücksichtigung ihres konstruktiven Gefüges und ihrer städtebaulichen Bedeutung, S. 65
Kreis Siegen 1974

Titel von
Ferdinand Lutz (Hrsg.):

Dorf- und Schulerlebnisse
im Siegerland
Authentische Erzählungen aus dem 19. Jahrhundert
Siegen 2008

In einer offiziellen Beschreibung des Hauses heißt es:
Siegstraße 117
ehem. Bauernhaus / wohl 17. Jhd. (??)
Film SI/91/178/28-31
DGK 5014/26

Von der Straße zurückgesetztes, giebelständiges, zweigeschossiges
Fachwerkhaus unter Satteldach (Dachdeckung Blech/Schiefer) auf
hangausgleichendem, verputztem Sockel;
vorderseitiger Giebel im ersten Obergeschoss und Giebeldreieck
verschiefert (Schuppen-/Schablonen-Deckung mit gegenläufigen Bändern
und Zierquadraten); Erdgeschoss der rechten Traufseite wohl durch
massives Mauerwerk ersetzt;
an linker Traufseite schuppenähnliche Anbauten;
sichtbare Fachwerkkonstruktion überwiegend riegellos, einfache
Verstrebungen an den Ecken, engstehende Stiele;
Fenster in sehr kleinem Format - im Laufe der Zeit erneuert;
Hauseingangstür neuer (?);
Haus in kaum veränderter Form dokumentiert alndschaftlich gebundene
und typische Fachwerkbauweise nach der neuen Bauordnung von 1790(!).

Altes Haus
1930-er Jahre

Altes Haus
1970-er Jahre

Pflastern vorm alten Haus
etwa 1983

Schuppenumbau
etwa 1985

Dachdecker Artur beim Schiefer ausbessern
etwa 2012

Neue Dacheindeckung ohne Schornstein
2016

Dachkonstruktion

Aus einem Brief von Heinrich Stiewe,
einem der acht sog. Häuserforscher:

„Das Foto der Dachkonstruktion Ihres Hauses in Dreis-Tiefenbach zeigt einen sogenannten liegenden Dachstuhl. Das bedeutet, die Ständer der tragenden Stuhlkonstruktion stehen nicht senkrecht, sondern verlaufen schräg und liegen an den Sparren an, daher „liegender“ Stuhl. Damit wurden störende Stützen im Bodenraum vermieden. Diese Konstruktion ist im Rheinland, in Hessen und im Siegerland weit verbreitet. Nach dem Foto zu urteilen, besteht Ihr Dachstuhl aus Nadelholz, vermutlich Fichte, und dürfte aus dem 19. Jahrhundert stammen.

Ich habe mir auch die Fotos zu Ihrem Haus auf Ihrer Homepage angeschaut. Auch das äußere Fachwerk spricht für eine Entstehung im 18. oder 19. Jahrhundert. Am Giebel ist das für das Siegerland typische „riegellose Fachwerk“ (ohne horizontale Querriegel zwischen den senkrechten Ständern) zu sehen, diese Konstruktionsweise wurde 1790 im Fürstentum Oranien-Nassau, zu dem das Siegerland gehörte, durch eine landesherrliche Verordnung vorgeschrieben, um Bauholz zu sparen (siehe unten „Sparfachwerk“).

Das angegebene Jahr 1461 bezieht sich auf die erste schriftliche Erwähnung der Hofstelle, das erhaltene Gebäude ist auf keinen Fall so alt. Urkundliche Ersterwähnungen von Höfen werden gern mit dem Baujahr der Gebäude verwechselt, was aber in aller Regel nicht zutrifft.“

13.03.2016

Sparfachwerk

Auch in den vergangenen Jahrhunderten gab es oftmals Zeiten, in denen auch beim Hausbau gespart werden musste. Dafür gibt es hauptsächlich zwei Gründe: Entweder hatte der Bauherr keine finanziellen Möglichkeiten, ein architektonisch ansprechenderes Gebäude zu errichten oder es gab nicht ausreichend Baumaterial, manchmal trafen auch beide Gründe gleichzeitig zu. Das speziell im Siegerland anzutreffende »Sparfachwerk« ist in erster Linie dem Mangel an Holz und damit Bauholz im ausgehenden 18. und früheren 19. Jahrhundert geschuldet.

Das Siegerland war zu dieser Zeit einer der bedeutendsten Eisenerzlieferanten im deutschsprachigen Raum mit einer Tradition von mehreren Jahrhunderten. Zur Verarbeitung und Veredelung des Eisenerzes wurde (und wird) viel Energie gebraucht, die zu dieser Zeit nahezu ausschließlich über Holz bzw. Holzkohle gewonnen werden konnte. Damit verbunden war eine ausgeklügelte Waldbewirtschaftung, um den wertvollen Rohstoff Holz auf der einen Seite zu schonen und auf der anderen Seite genügend Holzkohle zur Verarbeitung des Eisenerzes in Eisen und Stahl zur Verfügung zu haben. Durch steigende Nachfrage nach Eisen und dem hochwertigeren Stahl konnte dieses Holz jedoch nicht mehr so schnell nachwachsen, wie dies erforderlich gewesen wäre. Aus diesem Grunde wurde im ausgehenden 18. Jahrhundert durch behördliche Auflagen festgelegt, dass beim Bau von Fachwerkhäusern auf solche Hölzer zu verzichten ist, die nur zur Verschönerung oder der Zierde dienen.

Aus einer Forschungsarbeit von Karl Wolf, die im Jahre 1943 in der Zeitschrift »Siegerland« veröffentlicht wurde, geht hervor, dass bereits 1747 von dem damaligen Oberförster Schenk eine Eingabe an die Landesregierung gerichtet wurde, die darauf abzielte, bei den »holzbeklommenen« Zeiten »der unverantwortlichen und übermütigen neuen Mode der Zimmermeister in Aufsetzung prächtiger Gebäude« entgegenzuwirken sei, um den Baumbestand möglichst zu schonen. 1751 wurde daraufhin ein Erlass veröffentlicht, der vorschrieb, dass die Schwellen mindestens drei Schuh hoch zu untermauern sind, um zu verhindern, dass diese ansonsten im Spritzwasserbereich liegenden Hölzer verfaulen. Bei der Formulierung dieses Erlasses erinnerte man sich einer im Jahre 1562 verfassten Holz- und Forstverordnung, die damit zu diesem Zeitpunkt bereits fast 200 Jahre alt war! Ab 1756 musste der Bau neuer Häuser ausdrücklich von der Regierung genehmigt werden, der Einbau von Riegeln wurde zudem ausdrücklich verboten, soweit diese lediglich zur Verschönerung des Fachwerks dienten. Doch auch zu dieser Zeit gab es scheinbar keine Kontrollen, die wenigsten Bauherren, so ist überliefert, hielten sich an diesen Erlass. Parallelen zur heutigen Situation, in der es überkomplexe Regelwerke gibt und die kaum noch jemand beherrscht oder gar deren Einhaltung überprüft, sind jedenfalls eindeutig erkennbar.

Nachfolgend wurde das Problem erkannt. Es gab sogar Zeichnungen und Berechnungen darüber, wie viel Holz beim Bau von Häusern gespart werden konnte. Diese ausführliche Dokumentation wurde 1784 von Karl Skell (Sohn des damaligen fürstlichen Baumeisters Johann Friedrich Skell, dieser seit 18. Mai 1773 Leiter der Direktion des herrschaftlichen Bauwesens der Fürstentümer Dillenburg und Diez) verfasst. Karl Skell kritisierte den verschwenderischen Umgang mit Holz überaus hart und machte daher auch konkrete Vorgaben, wie beim Fachwerkbau Holz gespart werden konnte. Daraus entwickelte sich eine neue Bauordnung, die in Form einer »Instruktion« am 2. November 1790 erlassen und vom fürstlichen Baumeister Skell unterschrieben wurde, die dann am 11. Dezember 1790 in den »Dillenburgischen Intelligenz-Nachrichten« in den Spalten 789 bis 791 erschien. Damit wurde versucht, auf der einen Seite den Fachwerkbau zu modernisieren, auf der anderen Seite aber auch den Holzverbrauch auf das notwenige Maß zu begrenzen. Erlaubt waren daher nur noch diejenigen Hölzer, die direkt der vertikalen Lastabtragung dienten und zur Aussteifung waren nur noch an den Gebäudeecken Büge (Fachwerkstreben) zugelassen. Zwischenriegel (Brustriegel, Halsriegel) oder sonstiges Zierfachwerk waren damit verboten. Aber auch die zulässigen Stützweiten und die maximalen Balkenquerschnitte wurden vorgegeben, um damit den Holzverbrauch zu verringern. Auch an die Verbesserung des Brandschutzes wurde gedacht, indem man nämlich unter Ziffer 13 folgendes verfügte: „Wo Oefen, Heerde und Feuerwerke anzulegen und aufzustellen sind, werden keine hölzernen Wände angelegt. Den Oefen wird eine Breite von 4 Schuh gelassen, welche mit Leimsteinen bis unter die Pfetten ausgemauret wird. Den Feuerheerden wird solche von rauhen Bruchsteinen nach der Größe desselben und des Siedkessels gefertiget.“

Die daraus resultierenden einfachen und auf die wesentlichen Konstruktionsteile beschränkten Fachwerkbauten, die speziell in dieser Form nur im Siegerland und den unmittelbar angrenzenden Gebieten anzutreffen sind, bezeichnet man als »Sparfachwerk« oder auch als »Siegerländer Sparfachwerk«. Horizontale Hölzer finden sich damit nur noch im Bereich der Schwelle und in der Deckenebene als Rähmholz. Schrägstreben wurden auf das statisch notwenige Maß reduziert und meist nur noch an den Gebäudeecken angeordnet und mit den Schwellen bzw. Rähmhölzern verzapft. Diese Fachwerkbauweise war die im Siegerland im 19. Jahrhundert vorherrschende Holzbauweise, diese Periode endete wohl etwa um 1920. Bereits in den 1860er Jahren wurde das Energieproblem im Siegerland durch den Bau der Eisenbahnverbindung in das Ruhrgebiet und die damit verbundene Belieferung mit Stein- oder Braunkohle verringert, das Holz wurde nicht mehr in diesen großen Mengen zur Herstellung von Holzkohle gebraucht, allerdings noch für die Lederindustrie, die ebenfalls im Siegerland einen ausgeprägten Stand hatte.

Instruction

für die Zimmerleute, wie die Gebäude
auf dem Lande, wo die Stockwerken
nicht viel über 8 Schuh hoch sind, einzurichten (und worauf die Zimmermeister nach Vorschrift der Fürstl. Landesregierung vom 2. Nov. l. J. zu verpflichten sind.)

1) Sind die Fundamentmauren vor dem Aufschlagen 3. Schuh hoch über Erde, den Schwellen gleich bündig aufzuführen, dergestalt, daß kein Vorstich erscheinet, und also auch kein Regen noch Schnee darauf falle und Fäulnis verursachen könne.

2) Sind die Hauptschwellen 7. u. 1/2 Zoll  zu fertigen und der 1. u. 1/2 zöllige Vorstich außerhalb vor die Pfosten ab
zuschiefen, damit kein Regen und Schnee, der Fäulnis wegen, darauf sitzen bleiben könne.

3) Sind die Pfosten im untern Stock 6. die Eckposten 9. Zoll, die Pfosten im oberen Stock 5. u. 1/2 Zoll, die Eckpfosten 8. Zoll, am Giebel im Dach aber 5. Zoll
alles  und ohne Zapflöcher, weil die Wände nicht verriegelt werden einzurichten, sie sind 3 – 4. Schu. von mittel zu mittel von einander zu stellen.

 

4) Sind keine Riegel noch Büge in die Wände anzulegen, wodurch die Pfosten geschwächt werden, nur allein an die Ecken sind Büge aufzustellen und untenher in die Schwellen obenher aber in die Blattstücker und Wandrahmen einzuzäpfen und
einzustirnen. Die Stieberhölzer sind setzwägig zwischen die Pfosten einzulegen. Die Vernagelung der Pfosten und Riegel in der Hauptschwelle, kann wegfallen.

5) Sind die Futterbretter untenher in die Fenster Brüstung, statt der Riegel, 2. u 1/2 Zoll dick zu machen.

6) Sind die Balken 7 Zoll breit, 8 Zoll hoch, kantig zuzurichten und auf die schmale Kante, 2. bis 3 Schu. von mittel
zu mittel von einander zu legen und aufzukämmen.

7) Die Träger oder Durchzüge 9. Zoll breit 10. u. 1/2 Zoll hoch sind gleich den Balken auf die schmale Kante zwischen 2. Pfosten auf einen eingestirnten Riegel, den Wänden außerhalb bündig zu legen.

P. N. Bey diesen unter No. 6. und 7. angezeigten Pfosten stehet annoch zu bemerken, daß nach der angegebenen Stärke die Balken nicht viel über 12. Schu die Träger aber nicht über 20. Schu ohne Unterstützung frey liegen dürfen. Bey einer weiteren Spannung müssen sie näher beysammen gelegt oder stärker genommen werden.

8) Die Brustschwellen, Wandrahmen,
Blattstücke erhalten, mit den Pfosten gleiche Stärke.

9) Die liegende Dachstuhlpfosten, werden 6 Zoll dicke, 12. Zoll breit.

10) Die Dachpfetten, Dachriegel und Stuhlruthen 7. Zoll .

13) [=11] Die Kehlbalken und Spannriegel 6. Zoll breit, 7 Zoll hoch.

11) [=12] Die Sparren 4 u. 1/2 Zoll dick 5. u. 1/2 Zoll breit, sie werden auf die schmale Kante gelegt.

 

13) Wo Oefen, Heerde und Feuerwerke anzulegen und aufzustellen sind, werden keine hölzerne Wände angelegt. Bey Oefen wird eine Breite von 4. Schu gelassen, welche mit Leimensteinen bis unter die Pfetten ausgemauret wird. Bey Feuerheerden wird solche von rauhen Bruchsteinen nach der Größe desselben und des Siedkessels gefertiget.

14) Alles Gehölze so außerhalb nämlich an den Wänden zu stehen und zu liegen kommt, muß Eichen, das zum Ingebäude aber kann Fichten oder Tannen seyn, und kommt es hierbey auf die Waldungen an
wie das Gehölz am besten zu haben ist. Auch ist zu Balken und Durchzüge jung einstämmig Holz den geschnittenen vorzuziehen.

15) Die Balkenköpfe so zwischen das erste und zweyte Stock der Wand außerhalb bündig zu liegen kommen, müssen gegen die Witterung, nämlich wann sie Tannen oder Fichten sind mit Theer überzogen und mit einer eichenen unter die Saumschwelle eingezogenen Diele versehen werden.

16) Bei einem Bau wo auf dem Kehlgebälk noch Böden anzulegen, sind verschwellte Dachstühle zu fertigen und aufzustellen, die von solchen zutragende Last, wird dadurch auf alle Balken vertheilet, sothame Bände dürfen nicht viel über 12. Schu von einander zu stehen kommen.

17) Alle senkrecht stehende Hölzer bey Bauten müssen  alle setzwägig und schief liegende aber etwas höher als breit seyn,
dergestalt, daß sich die Seiten bey diesen wie 7. zu 8. und 10. zu 12. verhalten.

18) An die Giebelwände müssen zum Beihalten derselben bey jedem Gebälk ungefähr 3. Schu lange Stichbalken eingelegt werden.

Skell.

(c) www.weyeriana.de · Letzte Änderung: 06. Januar 2022