W E Y E R
a./d. Enns, O.-Ö.

Notgeld

10-, 20- und 50-Heller Gutscheine
der Gemeinden

Weyer-Markt

und

Weyer-Land

Oberösterreich

Die Gemeinden Weyer-Markt und Weyer-Land haften für die Verbindlichkeit, diesen Schein in gesetzlichem Bargelde einzulösen.

Rückseiten:

Die Marktgemeinde und Landgemeinde Weyer geben gemeinsam Gutscheine bis zum Gesamtbetrage von 50.000 K aus (Beschluß vom 14.3.1920) Diese Gutscheine werden bis 31. Mai 1921 in beiden Gemeindeämtern in gesetzlichem Bargelde eingelöst. - Die Nachahmung dieses Scheines wird gesetzlich bestraft.

Entwurf: Wittwer  ·  Druck: Herdina-Peter, Weyer

(c) www.weyeriana.de · /Orte: Weyer.Oberösterreich/ · Letzte Änderung: 30. Januar 2010