Heinrich
W E Y E R

Buch

GDD Handtexte

Weyer/Pütter

Organisation und Technik
der Datensicherung

– Empfehlungen aus der Kontrollpraxis –

siehe auch:
Datenschutzgesetz NRW
Datensicherung
Dissertation
Ehefrau: Margot
Vater: Wilhelm
Onkel: Heinrich
Großvater: Adam

Weyer jetzt Datenschutzbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen
14.09.1979 Computerwoche

DÜSSELDORF (vwd) – Im zweiten Anlauf hat es die SPD/FDP-Koalitionsmehrheit des nordrhein-westfälischen Landtags am Mittwoch geschafft, den früheren Berliner Senatsdirektor Dr. Heinrich Weyer zum ersten Datenschutzbeauftragten des Landes zu wählen. Ein erster Wahlversuch war am 13. Juni gescheitert, weil die Koalition damals nicht die erforderliche absolute Mehrheit zusammenbrachte. Die CDU-Opposition enthielt sich der Stimme.

Datenschutzbeauftragter

Der Landtag hat Im September Dr. Heinrich Weyer, 51, vorher Senatsdirektor in Berlin, (Foto) zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Seine Aufgabe ist es, die Verwaltung bei der Einhaltung und Verbesserung des Datenschutzes zu beraten, vor allem aber als Anwalt der Bürger ihre Interessen gegenüber. der Verwaltung wahrzunehmen und über die Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu wachen.

Dr. Weyer: „Das Recht auf Schutz der persönlichen Daten ist als Grundrecht In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Jedermann kann sich unmittelbar an mich wenden, wenn er glaubt, daß er bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch eine Behörde Nordrhein-Westfalens In seinen schutzwürdigen Belangen verletzt worden ist.“


Maria Weyer, geb. Wolfrum, Sohn Heinrich Weyer, Wilhelm Weyer

(c) www.weyeriana.de · Letzte Änderung: 19. November 2011